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Mythos 4: Der Staat und die Kommunen müssen Bürger und Unternehmen vor Klimawandelfolgen schützen

Bild: Shutterstock, gualtiero boffi
Bild: Shutterstock, gualtiero boffi

Können wir uns zurücklehnen und fordern, dass uns geholfen wird?

 

Sicher, der Staat und die öffentlichen Verwaltungen hätten mehr und früher Maßnahmen ergreifen müssen, um die verheerenden Auswirkungen der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland, des langanhaltenden und großflächigen Weserhochwassers zu Beginn des Jahres 2024, der verheerenden Flut im Ahrtal 2021 oder die mehreren tausend Hitzetoten jeden Sommer zu vermeiden oder zumindest zu mindern. Aber auch wenn das Wasser bei einem lokal begrenzten Starkregen wieder einmal aus den Gullis spritzt und Straßen, Plätze, Keller und Tiefgaragen überschwemmt, ist der Unmut groß. Dann heißt es, die Kommunen sind ihren Aufgaben nicht nachgekommen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die ortsansässigen Unternehmen zu schützen. Ist das die gesamte Story? 

Nicht ganz, denn die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen und öffentlichen Verwaltungen sind zwar weitreichend, letztendlich aber auch begrenzt. Sie können im Wesentlichen nur Baumaßnahmen auf kommunalen Grundstücken durchführen. Klimarisiken halten sich jedoch nicht an Grundstücksgrenzen. Wasser fließt entsprechend der Geländehöhen, der Schwerkraft und den Fließwegen ab. Hitzewellen betreffen die gesamte Stadt und Region, und Hitzeinseln in der Stadt hängen vom Grad der Versiegelung und Durchgrünung ab, unabhängig davon, ob sie durch Grundstücksgrenzen zerschnitten sind. Unsere Städte sind ein Patchwork von Flächen. Daher müssen alle ihre Verantwortung wahrnehmen.

 

Für Unternehmen heißt das im Sinne der Doppelten Wesentlichkeit, wie in der neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) festgelegt:

 

a) Die Wirtschaftstätigkeit durch eigene Vorsorge im Rahmen der Möglichkeiten gegenüber Klimarisiken zu schützen: Beispielsweise können Kellereingänge und Tiefgaragen durch höhere Eingangsniveaus gesichert werde, kritische Infrastruktur im Kellergeschoß, wie Server, Elektrik, Kühltechnik und ähnliches besonders geschützt oder in höhere Räume verlegt werden. Flächen und Gebäude sollten, wo immer möglich, begrünt werden, um die Hitze im Außen- und Innenraum zu reduzieren.

 

b) Die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die Nachbarschaft zu minimieren. Von den üblicherweise stark versiegelten Außenflächen von Unternehmen und großen Hallendächern können sich bei Starkregen hohe Wassermengen in die umliegende Nachbarschaft ergießen. Auch verstärken stark versiegelte Flächen bei starker Sonneneinstrahlung die Aufheizung des Betriebsgrundstücks – ein Effekt, der in benachbarte Bereiche hineinwirkt. Betriebsgebäude und Produktionsstätten behindern möglicherweise den Luftaustausch. Hier ist das Unternehmen in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen.

 

 

Es heißt also: 

 

Nicht nur staatliche und kommunale Behörde müssen handeln, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere private Akteure. Nur gemeinsames Handeln wird effektiv und effizient sein.


Mehr Mythen: 

 

#1 Noch mehr Klimaanpassung? Wir haben doch schon Energiesparmaßnahmen ergriffen!

#2 Wenn wir den Klimawandel nicht aufhalten können, dann ist doch all der Klimaschutz umsonst und wir sollten uns auf Klimaanpassung konzentrieren (?)

#3 Wir werden von den Folgen des Klimawandels nicht wirklich betroffen sein(?)

 

und bald: 

  • Klimaanpassung ist teuer. Das können wir uns jetzt nicht leisten.
  • Wir haben derzeit andere Prioritäten und können uns auch noch später an die Klimaänderungen anpassen
  • Wir haben Blühwiesen angelegt und Bäume angepflanzt. Wir haben damit Vorsorge getroffen.
  • Die Folgen des Klimawandels werden zu starken Belastungen und Einschränkungen führen